Solidarität kennt keine Frist

Der Lockdown und die damit einhergehende Schliessung aller Geschäfte, Gastrobetriebe und Kulturlokale waren ein Schock. Ich begrüsste deshalb den Solidaritätsfonds der Stadt Thun in der Höhe von 2 Mio. Franken. Doch diese gut gemeinte Massnahme zeigt offenbar nicht die erwünschte Wirkung. 300 Gesuche waren erwartet worden; 26 gingen bis Mitte September ein; nur 10% der 2 Mio. Franken wurden bisher gesprochen.

Ich wollte dazu Genaueres wissen und fühlte deshalb dem Gemeinderat an der Stadtratssitzung vom 17. September in der Fragestunde F18/2020 etwas auf den Zahn. Zusammengefasst lautet dessen Antwort: Die Hilfsmassnahmen von Bund und Kanton genügen offensichtlich und decken einen grossen Teil der benötigten Unterstützung ab. Zudem vermutet der Gemeinderat, dass die negativen Auswirkungen in Thun bisher allgemein weniger gravierend ausfallen als im Frühjahr befürchtet.

Mir persönlich greift dies zu kurz. Haben die Gewerbetreibenden, Selbständigen und Dienstleistungsunternehmungen wirklich genügend Reserven, jetzt, da sich abzeichnet, dass sie noch Monate mit Einschränkungen und somit wohl reduziertem Geschäftsgang leben müssen? Können wirklich alle Arbeitsplätze in den Thuner KMU’s erhalten werden? Im Gespräch mit Betroffenen hörte ich, dass «andere noch schlechter dran sind» und deshalb kein Gesuch gestellt wurde. Manchmal schimmert auch der Stolz durch, man schaffe das allein, wolle nicht auf die Stadt angewiesen sein. Dabei geht vergessen, dass Thun diese Geschäfte und Betriebe braucht. Sie sind ein Teil jener Lebensqualität, die unsere Stadt ausmacht. Und sie bieten Arbeitsplätze. Es sind absolut keine «Almosen», sondern wie es der Name schon sagt, handelt es sich um ein Zeichen der Solidarität: Die Gewerbetreibenden, Selbständigen und Dienstleistungsunternehmen waren und sind der Stadt Thun wichtig, nun steht sie ihnen in der schwierigen Zeit bei. 

Möglicherweise wurde die Dauer der Massnahmen im Frühjahr auch unterschätzt. Darauf deutet der Anstieg der telefonischen Anfragen gegen Ende der Laufzeit des Solidaritätsfonds hin. Ich begrüsse es deshalb sehr, dass der Gemeinderat in seiner Antwort schreibt, dass die Frist für die Gesuche bis Ende 2020 verlängert wird. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden – und da sind wir uns wohl alle einig – erst längerfristig spür- und messbar sein. «D Längi macht d Strängi», lautet das Sprichwort. Wenn es dem Gemeinderat mit dem Fonds also wirklich ernst ist, bindet er Solidarität nicht an eine Frist, sondern orientiert sich an der Wirklichkeit.