Mein Nein zur Abschaffung der Stempelsteuer

Am 13. Februar stimmen wir über die Stempelsteuer ab, genauer gesagt über die Emissionsabgabe als eine von drei Stempelabgaben. Doch was ist das überhaupt? Die Emissionsabgabe fällt an, wenn eine Firma gegründet oder vergrössert werden soll, indem dieses Unternehmen z.B. Aktien oder Genossenschaftsanteile ausgibt. Sie beträgt 1%. Und sie fällt nur an, sofern die Firma bereits über mehr als 1 Mio Franken Eigenkapital verfügt. Stempelabgaben entsprechen im Finanzbereich der Mehrwertsteuer, die wir für unseren Konsum bezahlen.

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